eftapsychos Geschrieben 19. August 2014 Teilen Geschrieben 19. August 2014 Heute wurde mir von der Polizei telefonisch mitgeteilt das mein Mop vor einigen Tagen beim Rückwärtsausparken angefahren wurde. Nach der Aussage vom Beamten ist ja ein "erheblicher" Schaden am gegnerischen PKW entstanden z.B Bremslicht gebrochen Stoßstange Riss etc. Ich selber kann das nicht beurteilen weil ich das Auto noch nicht gesehen hab. An meiner 8er ist aber "nur" eine Abschürfung an der rechten Seite des vorderen Kotflügels zu sehen sowie auch eine an der rechten Seite der oberen Verkleidung unterhalb des rechten Scheinwerfers sehr leichte Kratzspuren an den schwarzen Bereich wo die Gabel steckt bzw Bremshalterung. An der rechten unteren Seite der Carbonverkleidung stimmt die Spaltmaße nicht mehr,also da wo der Bug auf dem Gummistopfen an der Innenseite vom Krümmer aufliegt. So und jetzt steinigt mich nicht ABER obwohl ich immer meistens penibel jeden Kleinmist bemerke ist mir das alles nicht aufgefallen! Natürlich bin ich auch trotz dem Wetter mal auch kurz rumgefahren und dadurch das der Spaltmaß der Bugverkleidung nicht stimmt kratze das Bremspedal auch daran. Außer jetzt den sichtbaren Schäden was entstanden sind was kann den noch so alles verbogen oder kaputt sein bzw wie würdet ihr weiter vorgehen? Nur Gutachter antanzen lassen oder besser den Bock zum freundlichen bringen? Link zu diesem Kommentar
Murphy Geschrieben 19. August 2014 Teilen Geschrieben 19. August 2014 Ab zum Freundlichen ... Link zu diesem Kommentar
Voya Geschrieben 19. August 2014 Teilen Geschrieben 19. August 2014 joa, hin damit zum händler bei versicherungsschäden schreibt der jede noch so kleine schraube auf ::::: Link zu diesem Kommentar
Akinusha Geschrieben 19. August 2014 Teilen Geschrieben 19. August 2014 Zum Händler damit! Der soll einen Gutachter organisieren und am besten als Geschädigter noch einen Anwalt einschalten. Link zu diesem Kommentar
Klausi Geschrieben 19. August 2014 Teilen Geschrieben 19. August 2014 Zum Händler damit! Der soll einen Gutachter organisieren und am besten als Geschädigter noch einen Anwalt einschalten. Genau so, Anwalt kann man überlegen ! Link zu diesem Kommentar
muahaha Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 Ich würde auch einen Rechtsanwalt aufsuchen. Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall: Freie Wahl eines Sachverständigen Freie Wahl eines Rechtsanwaltes Freie Wahl der Reparaturwerkstatt Wahlweise Erstattung der Reparaturkosten - ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung) Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ e Das versuchen einem die gegnerischen Versicherungen gerne oft abzusprechen. Mein Bekannter wurde mal von hinten auf seiner 916 zusammengeschoben weil er hinter einem Linksabbieger warten musste... der Anwalt musste der Versicherung mehrmals mit Klage drohen damit die endlich alles zahlen. Hat bald ein Jahr gedauert bis er die komplette ihm zustehende Summe hatte. Und selbst damals bei meiner Kawa waren das schon 2000DM Schaden nach sonem Parkrempler wo die Karre dann umkippte. Gruß Peter Link zu diesem Kommentar
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