Benkop Geschrieben 27. April 2015 Geschrieben 27. April 2015 Macht es rein rechtlich eigentlich einen Unterschied, ob ich mit einem Auspuff unterwegs bin, der überhaupt keine Zulassung hat oder mit einem der zwar eine offizielle e-Nr hat, aber eben keinen Katalysator? Grüße
DucDriver Geschrieben 28. April 2015 Geschrieben 28. April 2015 Bin kein Rechtsanwalt, daher meine Laienmeinung E-Nummer für genau die Kombination die Du fährst = Alles easy E-Nummer nicht vorhanden = Alles Schei..., kostet ein wenig Ärger und Geld E-Nummer "selbstgezimmert" oder nicht für die gefahrene Kombination, da nachträglich KAT ausgebaut wurde = Alles Schei...., kostet eine Menge Ärger und Geld
ducatist Geschrieben 28. April 2015 Geschrieben 28. April 2015 Wenn es bemerkt wird, dann s.o. Bei einem Auspuff ohne E-Nr. ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das auffällt. Wenn eine E-Nr drauf ist, die Lautstärke passt und "nur" der Kat fehlt, wird das die Polizei nicht so leicht merken. Beim TüV bzw. bei der Abgasuntersuchung fällt das natürlich auf. Ralf
CalvinDeLuxe Geschrieben 28. April 2015 Geschrieben 28. April 2015 Macht es rein rechtlich eigentlich einen Unterschied, ob ich mit einem Auspuff unterwegs bin, der überhaupt keine Zulassung hat oder mit einem der zwar eine offizielle e-Nr hat, aber eben keinen Katalysator? Grüße Ja macht es. Ein Auspuff ohne Zulassung ist bei einem Motorrad immer eine Ordnungswidrigkeit-> 90 Euro Bußgeld + Gebühren/Auslagen (da Steuern beim Motorrad nicht nach den Abgaswerten bemessen werden fällt das Vergehen Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung hier weg) Bei einem Auspuff mit E-Nummer, bei dem im Nachhinein der KAT entfernt wurde oder einem Auspuff ohne Zulassung, bei dem im Nachhinein eine andere E-Nummer angebracht wurde, liegt rein rechtlich eine Urkundenfälschung (also ein Vergehen) vor. (gibt zwei Tat-Alternativen: Eine unechte Urkunde herstellen oder gebrauchen) (deshalb ist es auch egal ob man nachweisen kann wer die falsche Nummer angebracht hat -> der Fahrer der in die Kontrolle fährt gebraucht diese falsche Urkunde) Also die bessere Variante wäre der Topf komplett ohne Nummer. Die Weiterfahrt ist im Ernstfall natürlich unterbunden und an Ort und Stelle muss auf Original umgebaut werden etc. (wie immer natürlich Alles WENN sich mal einer auskennt etc)
daves Geschrieben 28. April 2015 Geschrieben 28. April 2015 Ja macht es. Ein Auspuff ohne Zulassung ist bei einem Motorrad immer eine Ordnungswidrigkeit-> 90 Euro Bußgeld + Gebühren/Auslagen (da Steuern beim Motorrad nicht nach den Abgaswerten bemessen werden fällt das Vergehen Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung hier weg) Bei einem Auspuff mit E-Nummer, bei dem im Nachhinein der KAT entfernt wurde oder einem Auspuff ohne Zulassung, bei dem im Nachhinein eine andere E-Nummer angebracht wurde, liegt rein rechtlich eine Urkundenfälschung (also ein Vergehen) vor. (gibt zwei Tat-Alternativen: Eine unechte Urkunde herstellen oder gebrauchen) (deshalb ist es auch egal ob man nachweisen kann wer die falsche Nummer angebracht hat -> der Fahrer der in die Kontrolle fährt gebraucht diese falsche Urkunde) Also die bessere Variante wäre der Topf komplett ohne Nummer. Die Weiterfahrt ist im Ernstfall natürlich unterbunden und an Ort und Stelle muss auf Original umgebaut werden etc. (wie immer natürlich Alles WENN sich mal einer auskennt etc) Ist das so in DE? Also in Österreich ist ein Auspuff mit E Nummer bei dem der Kat entfernt wurde defintiv keine Urkundenfälschung. Wäre auch nie nachzuweisen das ich den KAT entfernt habe. Da scheitert es an der Beweislage. Für Österreich gilt Auspuff mit E-Nummer und ohne Kat bzw dB Killer kann man zwar eine Strafe bekommen, klar. Aber das Kennzeichen können sie nicht abnehmen, da keine Gefahr im Verzug und da der Auspuff ja für den Typ genehmigt ist. Ein Auspuff ohne E-Nummer, können sie das Kennzeichen entfernen, da für die Type nicht genehmigt und somit kein Beweis vorliegt das er auch am Motorrad hält. Man könnte ihn also auch verlieren, ergo Gefahr im Verzug, ergo Kennzeichen weg. Also muss man Auspuff ohne E Nummer extra typisieren lassen, dann darf man damit fahren: http://www.tuev.at/start/browse/de/Webseiten/TUV%20Austria%20Automotive/Leistungen/Fahrzeugumr%C3%BCstung/Auspuffanlagen Ein Auspuff mit nachträglich eingestanzter E-Nummer geht dann schon ins Strafrecht
Leitwolf Geschrieben 28. April 2015 Geschrieben 28. April 2015 Glaube ihm ging es um die endtöpfe die serienmäßig ne e-Nummer haben aber auch serienmäßig keinen Kat! wie z.b. Leo Vince, mivv, arrow, usw.
Tomaso Geschrieben 28. April 2015 Geschrieben 28. April 2015 Nehm ich auch mal an. E-Nr drauf und dB Killer drin, dann gibt's auch keine Probleme. (ok) Da fragt auch keiner nach, ob das die richtige Nr.ist oder der richtige dB Killer oder ein Kat drinnen oder oder... Es sollte halt nicht so offensichtlich sein, das hier was nicht stimmt! ::::
CalvinDeLuxe Geschrieben 28. April 2015 Geschrieben 28. April 2015 Es geht darum, was die E-Nummer aussagt. Die 5 und die 9 im Kreis - zum Beispiel bei Termignoni Titan neue Form -> sagt aus, dass diese Slip-Ons die Geräusch UND Abgaswerte der Seriendämpfer erfüllen. Das ist eine zusammengesetzte Urkunde aus dem Dämpfer, dem KAT, der Hülle usw. i.V.m. dem Nietband. Wenn ich nun den Kat entferne, wird eine echte Urkunde verfälscht. Wenn ich dieses Nietband auf die Carbon-SlipOns niete, stelle ich eine unechte Urkunde her. Wenn ich die Töpfe fahre, gebrauche ich eine unechte Urkunde. Das gilt soweit für deutsches Strafrecht. Ein Leo Vince, mivv, arrow ohne Kat wie Leitwolf meinte hat schon mal garkeine E-Nummer oder es fehlt eine der Nummern im Kreis (da ist der Inhalt der Urkunde ja eine ganz andere, fehlt die Nummer im Kreis sagt die E-Nummer ja garnichts über Emissionswerte aus) Dort kann man einen Einschubkat nachrüsten und hat einen Schrieb des Herstellers, dass die Emissionswerte nun Serienstandard entsprechen. Oder die EG-ABE ist direkt nur mit dem Einschubkat gültig. Fährt man diese Dämpfer weiterhin ohne Einschubkat - verfälscht man die Aussage der E-Nummer/der Urkunde nicht. Es bleibt bei der Ordnungswidrigkeit. Und wie ich auch schon geschrieben habe - es muss nicht nachgewiesen werden wer den Kat entfernt hat !! Du gebrauchst die Ukrunde in dem du damit herumfährst und den Auspuff inkl. E-Nummer in der Kontrolle vorzeigst. Der Verdacht des Gebrauchs einer falschen Urkunde ist locker zu begründen -> alle strafprozessualen Maßnahmen sind möglich.
Tomaso Geschrieben 30. April 2015 Geschrieben 30. April 2015 So dürfte die Rechtslage sein. Und jetzt zur Praxis: Du bekommst kein Lebenslänglich! ::::: Mach´s wie ich schon beschrieben hab, ich hatte noch nie Probleme. Abgasmessungen vor Ort hab ich noch nie erlebt. Und ein findiger Händler macht dir auch ohne Umbau eine Plakete drauf. Mehr muss nicht (ok)
Leitwolf Geschrieben 30. April 2015 Geschrieben 30. April 2015 Es geht darum, was die E-Nummer aussagt. Die 5 und die 9 im Kreis - zum Beispiel bei Termignoni Titan neue Form -> sagt aus, dass diese Slip-Ons die Geräusch UND Abgaswerte der Seriendämpfer erfüllen. Das ist eine zusammengesetzte Urkunde aus dem Dämpfer, dem KAT, der Hülle usw. i.V.m. dem Nietband. Wenn ich nun den Kat entferne, wird eine echte Urkunde verfälscht. Wenn ich dieses Nietband auf die Carbon-SlipOns niete, stelle ich eine unechte Urkunde her. Wenn ich die Töpfe fahre, gebrauche ich eine unechte Urkunde. Das gilt soweit für deutsches Strafrecht. Ein Leo Vince, mivv, arrow ohne Kat wie Leitwolf meinte hat schon mal garkeine E-Nummer oder es fehlt eine der Nummern im Kreis (da ist der Inhalt der Urkunde ja eine ganz andere, fehlt die Nummer im Kreis sagt die E-Nummer ja garnichts über Emissionswerte aus) Dort kann man einen Einschubkat nachrüsten und hat einen Schrieb des Herstellers, dass die Emissionswerte nun Serienstandard entsprechen. Oder die EG-ABE ist direkt nur mit dem Einschubkat gültig. Fährt man diese Dämpfer weiterhin ohne Einschubkat - verfälscht man die Aussage der E-Nummer/der Urkunde nicht. Es bleibt bei der Ordnungswidrigkeit. Und wie ich auch schon geschrieben habe - es muss nicht nachgewiesen werden wer den Kat entfernt hat !! Du gebrauchst die Ukrunde in dem du damit herumfährst und den Auspuff inkl. E-Nummer in der Kontrolle vorzeigst. Der Verdacht des Gebrauchs einer falschen Urkunde ist locker zu begründen -> alle strafprozessualen Maßnahmen sind möglich. Die mivvs,arrows usw. haben eben doch die e-Nummer mit sammt der 5 und der 9, und das ohne einen Kat zu haben. Sicher gibt es da was zum nachrüsten, aber bekommen tust du nie mit kat wenn du die Töpfe kaufst. Auch bietet dann nicht jeder Hersteller für solche Töpfe mit so einer Nummer auch einen nachrüstkat an.
street-max Geschrieben 30. April 2015 Geschrieben 30. April 2015 Also hier mal kurz eine Info zur e-Nummer http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Prüfzeichen Die Nummer im Kreis sagt lediglich nur was darüber aus, in welchem Land die Genehmigung erteilt wurde. Gruß Max
daves Geschrieben 3. Mai 2015 Geschrieben 3. Mai 2015 Wenn du einen Auspuff hast mit e Nummer, der aber keinen Kat hat, dann ist das eben so. Dann Kann auch niemand verlangen das du einen nachrüstest. Nicht jeder Ducati Fahrer ist Experte und wenn ich einen genehmigten Auspuff für mein Bike kaufe dann nehme ich an das das passt. Also kann man dir keinen Vorwurf machen. Von außen sieht man den Kat sowieso nicht also wie soll der Polizist das feststellen.
Cityfoxxx Geschrieben 3. Mai 2015 Geschrieben 3. Mai 2015 Wenn du einen Auspuff hast mit e Nummer, der aber keinen Kat hat, dann ist das eben so. Dann Kann auch niemand verlangen das du einen nachrüstest. Nicht jeder Ducati Fahrer ist Experte und wenn ich einen genehmigten Auspuff für mein Bike kaufe dann nehme ich an das das passt. Also kann man dir keinen Vorwurf machen. Von außen sieht man den Kat sowieso nicht also wie soll der Polizist das feststellen. [/quo Kennst du den spruch unwissenheit schützt vor strafe nicht?
daves Geschrieben 3. Mai 2015 Geschrieben 3. Mai 2015 Ja hab ich mal gelernt im jus Studium ? ::::: Trotzdem ist es so wie ich geschrieben habe. Und wenn ihr alle so sehr schiss habt, wieso Kauft ihr euch dann nicht einen Auspuff mit e Zeichen , kat und dB Killer. Wird wohl kaum ein Polizist vor Ort sagen "bitte den Auspuff zerlegen und den Kat vorzeigen"
CalvinDeLuxe Geschrieben 3. Mai 2015 Geschrieben 3. Mai 2015 Also hier mal kurz eine Info zur e-Nummer http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Prüfzeichen Die Nummer im Kreis sagt lediglich nur was darüber aus, in welchem Land die Genehmigung erteilt wurde. Gruß Max nein Wenn du einen Auspuff hast mit e Nummer, der aber keinen Kat hat, dann ist das eben so. Dann Kann auch niemand verlangen das du einen nachrüstest. Nicht jeder Ducati Fahrer ist Experte und wenn ich einen genehmigten Auspuff für mein Bike kaufe dann nehme ich an das das passt. Also kann man dir keinen Vorwurf machen. Von außen sieht man den Kat sowieso nicht also wie soll der Polizist das feststellen. Natürlich sieht man das. Und ja kann man verlangen, definitiv.
daves Geschrieben 3. Mai 2015 Geschrieben 3. Mai 2015 Also bei der QuadD Anlage kann man von außen nicht feststellen ob ein kat verbaut ist oder nicht. Und NEIN ein Polizist kann vor Ort nicht verlangen den Auspuff abzubauen und den KAT herzuzeigen. Ich muss es ja wissen ?? Außer ihr führt in Deutschland immer das passende Werkzeug mit usw ??
Lumpi Geschrieben 3. Mai 2015 Geschrieben 3. Mai 2015 Habe nur Werkzeug mit um im Fall der Fälle die dB Killer wieder einbauen zu können. (rock)
daves Geschrieben 3. Mai 2015 Geschrieben 3. Mai 2015 Gefährlich. In Österreich ist es besser sich blöd zu stellen und nichts zum Einbau mitzuhaben. Vor allem keine dB Killer. Sonst ist es Vorsatz. Also niemals sagen " ja ich weiß ich hab die Killer eh mit und kann sie einbauen " sondern " aso? Nein von dB Killern weiß ich nichts" ? Sonst gibst du quasi zu eine strafbare Handlung wissentlich begangen zu haben
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