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1199 Unfall


Marco-1199

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend,

ich habe eine kleine Sorge und bräuchte mal ein paar Tipps, vielleicht hatte einer ja schon einen ähnlichen Vorfall.

Und zwar hatte ich am Samstag einen Unfall mit meiner 1199, dabei wurde im vorderen Bereich so ziemlich alles beschädigt. Gabel krumm, komplette Verkleidung, Tacho, Flüssigkeiten ausgetreten etc etc.

Rahmenkopf scheint optisch in Ordnung zu sein. Kommt zur Prüfung natürlich zu Ducati.

Jetzt habe ich einen Gutachter, der das Motorrad als Totalschaden schreiben würde.

Nun zu meiner Frage: Hatte jemand schon mal einen Unfall mit seiner Panigale ,diesen auch unverschuldet und mit der gegnerischen Versicherung als "wirtschaftlicher Totalschaden" abgerechnet ? Womit fährt man in so einem Fall besser ?

Denn diese Entscheidung liegt bei meinem Fall ja in meiner Hand. Bin mir sehr unschlüssig was der bessere Weg wäre. Geldlich will ich natürlich kein Minusgeschäft machen.

Am liebsten würde ich Sie von Ducati reparieren lassen, jedoch kann natürlich keiner in den Motor gucken und man weiß somit nie was nach 1000km evtl. passiert. Vielleicht hat er innerlich ja auch was abbekommen, das wäre nach einer Reparatur durch Ducati natürlich der super-Gau.

Vielleicht gibt es hier ja ein zwei Leute die mir etwas helfen können!

Gruß Marco

Geschrieben

totalschaden ist es wenn der schaden mehr kostet als der zeitwert.

ich würd mal auf dass angebot warten und dann entscheiden..

ne andere frage.. willst du mit dem bike weiterfahren...

und was noch ne sache ist beim wiederverkauf musst angeben dass es ein unfallbike ist...

Geschrieben

Geld als Totalschaden von der Versicherung nehmen und wieder "günstig" aufbauen..

Dann kannst du ja schauen ob du behalten oder verkaufen willst.

Geschrieben

Geldlich gesehen kann es auch zwei Möglichkeiten geben:

1. Die Versicherung zahlt den Zeitwert abzüglich des Restwertes.

2. Die Versicherung zahlt die Reparaturkosten. Das ist übrigens u.U. auch möglich, wenn die Repkosten höher sind als der Zeitwert. Es gibt da so eine Klausel, dass " der Geschädigte Anspruch auf die Wiederherstllung seines ihm bekannten und vertrauten (und geliebten) Motorrades" hat. Das bedingt allerdings einen späteren Nachweis der tatsächlichen Reparatur, die aber durchaus "günstig" in Eigenregie erfogen kann.

Das habe ich seinerzeit bei meiner 900 SS so gemacht. War finanziell die beste Lösung: Die kompletten Reparaturkosten laut Gutachten erstattete die Versicherung, ich kaufte gebrauchte Teile, lies die Werkstatt den Rahmen vermessen, baute alles selbst zusammen und hatte noch Geld über für meine Arbeitszeit. Danach musste ich tatsächlich ein Bild der reparierten Maschine mit Rahmennummer und aktueller Tageszeitung (!) an die Versicherung schicken.

Ob das heute noch so ist? Frag mal Deinen Anwalt.

Ralf

Geschrieben

Hallo,

die oben angeführte 125% Regel setzt meist die Rep. in einer Werkstatt voraus. Das Fahrzeug darf dann in den nächsten 6 Monaten nicht verkauft werden.

Problem bei der Abrechnung als "wirtl. Totalschaden" und dann Instandsetzung unter eigner Regie ist oft der relativ hohe Restwert. Wenn man es dann richtig machen will, kann es deshalb trotz relativ günstigen Gebrauchtteilen finanziell schnell eng werden. In jedem Fall solltest Du anschließend ein Wert-Gutachten erstellen lassen. Die Versicherungen tragen diese Totalschäden in ein Register ein und wenn es dann z.B. gestohlen wird, ist es immer schwer den Anspruch auf den tatsächlichen Wert durchzusetzen. Mit einem Gutachten z.B. vom Tüv, bei dem auf die Instandsetzung nach einem "wirtl. Totalschaden" eingegangen wird, sollte das kein Problem sein.

Deshalb auch die Beläge für die Ersatzteile aufbewahren, auch für die Gebrauchtteile.

Hatte im letzten Dez. auch so einen Fall. Habe ihn als "wirtl. Totalschaden" abgerechnet und bin jetzt mit der Instandsetzung sehr beschäftigt. Bin mir bis heute nicht ganz sicher, ob sinnvoll war.

VG

Stefan

Geschrieben

Da steht alles was du brauchst.

https://www.bussgeldkatalog.org/totalschaden/

Bei Reparatur in Eigenregie haste dann das Problem, dass du beweisen musst, dass es fachgerecht repariert wurde!

Wie du das der Versicherung klar machen willst, ohne, dass du Motorrad-Mechaniker bisst, viel Spass beim Rechtsstreit!

Geschrieben

Hatte den gleichen Fall wie du und nicht eine Sekunde überlegt ob ich das Geld nehme oder mit einer reparierten 300 km/h Rakete weiterfahren soll. Mir ist mein Leben mehr wert als vielleicht 3000 gesparte teuros. Kauf dir ne neue auch deiner Familie zuliebe und geb das unfall Ding dem der es haben will.

Geschrieben

Am einfachsten ist natürlich ein neues Mopped zu kaufen.

Aber warum soll man nicht mit einem reparierten Mopped fahren? Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, ist es doch logisch, dass man nicht an Moppeds schrauben sollte. Oder wie mein Mechaniker immer sagt: die meisten Laien schrauben als erstes an den Bremsen....

Und, Lothar, der Beweis der fachgerechten Reparatur geht über ein Gutachten des reparierten Moppeds.

Wenn der Rahmen beschädigt ist, wird das allerdings schwierig mit einer Reparatur. In meinem Fall war z.B. eine Befestigungslasche der Verkleidung verbogen. Der Gutachter fand das reparabel, mein Händler hat ihm allerdings mit Verweis auf die Ducati-Rep.-Richtlinien (Keine Reparatur am Rahmen) dazu bewegt, den Rahmen "kaputt zu schreiben". War juristisch mein gutes Recht, einen neuen zu bekommen. Ich habe die Lasche gerade gebogen und den (vermessenen) Rahmen weiter gefahren. Auch das war mein (Technisch begründetes) Recht.

Ich habe damals die ganze Geschichte mit dem Händler, dem Gutachter und dem Anwalt ausführlich durchgekaspert. Das ist alles rechtlich einwandfrei gelaufen, die Versicherung hat gezahlt, ich habe repariert, die Reparatur allerdings nicht vom Gutachter, sondern nur vom Duc-Händler "begutachten" lassen. Die Beschädigung bzw. der Aufprall war aber nicht massiv, deswegen ging das.

Das Mopped habe ich noch 25000 km gefahren, und dann bei dem Händler in Zahlung gegeben.

Das nur mal so als Praxisbericht.

In dem vorliegenden Fall, würde ich wahrscheinlich auch einfach das Geld nehmen und eine neue Duc kaufen.

Ralf

Geschrieben

Würd es auch als Totalschaden machen. Kohle nehmen, selbst günstig aufbauen, als Unfall oder Rennstrecken Bike verkaufen. Evtl bleibt von der Differenz ne 12er über.

Ist viel Arbeit aber finanziell das beste.

Reparieren lassen, ich möchte kein Unfall Nike das irgend so ein Typ den ich nicht kenne in

ner Werkstatt unter Zeitdruck vom Chef schnell schnell wieder komplett repariert....

Niemals

Geschrieben

nimm die kohle vom restwert!

auch wenn du dein moped wieder selbst aufbaust bzw. die reparatur von der versicherung zahlen lässt, ist sie dann als unfallmoped wesentlich weniger wert als der normale zeitwert.

die kohle die du dadurch verlierst, würd ich gleich in den kauf eines neues mopeds investieren indem ich den restwert nehme

Geschrieben

Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt, den muss die gegnerische Versicherung zahlen. Dann hast du schon mal keine Probleme und bekommst schnellstmöglich dein Geld, ist meine Erfahrung. Reparieren kannst du bis 130% vom wiederbeschaffungswert beim haftpflichtschaden. Würde ich davon abhängig machen, was für ein Restwert geboten wird. Denn beim Totalschaden bekommst du Wiederbeschaffung minus Restwert von der Versicherung. Aber wie schon gesagt, bei so nem mopped reparieren, ich würd mir wieder eine unfallfreie holen, du weißt nicht was noch an Folgeschäden kommen kann.

Grüße Marius

Geschrieben

Hätte nicht gedacht, dass so viele Antworten kommen. Erst einmal danke dafür!

Ich tendiere auch eher zum Totalschaden!

Ich hatte sie im letzten Jahr für ca. 14.000 Euro gekauft.

Ist nen 13er Baujahr und hat mittlerweile 9000km weg.

Bekommt man denn beim Wiederbeschaffungswert - Restwert mindestens die bezahlte Summe wieder? Hat da einer schon Erfahrungen gemacht?

Kann die beiden Summen leider überhaupt nicht einschätzen.

Geschrieben

Wichtig ist der Gutachter, wenn der Bock hat geht vieles zum Positiven aus! Er legt den Restwert und Wiederbeschaffungswert fest. Er entscheidet auch an wem das Bike verkauft wird wenn´s ein Totalschaden ist, bevor die Versicherung eine Hand drauf hat und das in der Börse am höchstebietenden Verkauft. Falls das hier noch nicht geschrieben wurde, du kannst dir deinen Gutachter selbst aussuchen NIEMALS den von der gegnerischen Unfallversicherung kommen lassen egal wie scheiss freundlich die Versicherung ist!!!

Wenn alles gut geht, konnte dir nix besseres passieren ! 

Geschrieben

Er entscheidet auch an wem das Bike verkauft wird wenn´s ein Totalschaden ist, bevor die Versicherung eine Hand drauf hat und das in der Börse am höchstebietenden Verkauft.

Falsch, er nennt nur jemanden, der das Bike kaufen würde. Die Entscheidung liegt bei mir als Eigentümer.

Man muß schauen, wie hoch der Restwert ist, eventuell lohnt auch schlachten und in Teilen verkaufen? Oder noch bei Mobile einstellen und selbst versuchen. Habe ich immer besser gestanden.

Aber auf jeden Fall einen guten Anwalt nehmen.

Geschrieben

Kauf Dir eine neue von dem Geld und schlachte die Unfaller. So würds ich machen. Mit einer reparierter Unfaller rum zu fahren wäre mir mit einem Racebike zu risikoreich. Deine Entscheidung...

Geschrieben

What?? Gibt genug Leute die bauen sich Unfaller auf für die Rennstrecke.. Wenn das Ding keinen krummes Fahrwerk hat, ist das scheiss egal..

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