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ContiSportAttack3


bassman

Empfohlene Beiträge

Für alle Interessierten....

Ab sofort existiert eine Freigabe des ContiSportAttack3 seitens Continental für die Ducati Panigale 1299...

Ebenfalls exiistiert für Die Panigale 959 eine Freigabe für den RaceAttack Comp. End. , da es aktuell keinen 180/60 17 als CSA3 gibt.

Leider ist es noch nicht auf der Homepage in der Freigabenliste veröffentlicht, aber für nähere Infos steht befaster, Hannover Laatzen, zur Verfügung, die die Freigabe ermöglicht hatten.

www.befaster.de

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  • 3 Wochen später...

Du kannst jeden für dein Motorrad durch den jeweiligen Reifenhersteller zugelassenen Reifen aufziehen, das ist korrekt!

Aber Du kannst wohl NICHT jeden x-beliebigen Reifen gleicher Dimension an dein Mopped basteln, ohne die Herstellerfreigabe für diesen Reifen und dein Motorrad zu beachten.

Den Sport Attack 3 konntest Du beispielweise bisher wegen der fehlenden Freigabe des Reifenherstellers nach dieser Logik nicht aufziehen, obwohl es keine Reifenbindung im klassischen Sinne mehr gibt. Ich war nämlich auch verwirrt und wollte den Sport Attack 3 an die 848 montieren. Ist in meinen Augen zwar Haarspalterei, wenn aber was passiert, wäre ich mir unsicher ob sich die Versicherung auf die fehlende Reifenherstellerfreigabe beziehen kann.

So wurde mir das zumindest erklärt...

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vor 23 Minuten schrieb Pimpertski:

Du kannst jeden für dein Motorrad durch den jeweiligen Reifenhersteller zugelassenen Reifen aufziehen, das ist korrekt!

Aber Du kannst wohl NICHT jeden x-beliebigen Reifen gleicher Dimension an dein Mopped basteln, ohne die Herstellerfreigabe für diesen Reifen und dein Motorrad zu beachten.

Den Sport Attack 3 konntest Du beispielweise bisher wegen der fehlenden Freigabe des Reifenherstellers nach dieser Logik nicht aufziehen, obwohl es keine Reifenbindung im klassischen Sinne mehr gibt. Ich war nämlich auch verwirrt und wollte den Sport Attack 3 an die 848 montieren. Ist in meinen Augen zwar Haarspalterei, wenn aber was passiert, wäre ich mir unsicher ob sich die Versicherung auf die fehlende Reifenherstellerfreigabe beziehen kann.

So wurde mir das zumindest erklärt...

Das ist falsch, man kann und darf sehr wohl! Wer dir das erzählt hat hat keine Ahnung.

Wieviele Jahre wird es wohl noch dauern bis diese olle Reifenfreigabe Geschichte aus den Köpfen ist?

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Das ist falsch, man kann und darf sehr wohl! Wer dir das erzählt hat hat keine Ahnung.

Wieviele Jahre wird es wohl noch dauern bis diese olle Reifenfreigabe Geschichte aus den Köpfen ist?

Wie gesagt, das wurde mir so erläutert und klang für mich in diesem Moment plausibel...

Aber hier steht es auch nochmal zusammengefasst: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben%20und%20Unbedenklichkeitserkl%C3%A4rungen5_2015_29840.pdf

"Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden."

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vor 4 Stunden schrieb Pimpertski:

"Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden."

Genau so sieht es aus. Keine Reifenbindung in den Papieren = jeder Reifen der vorgeschriebenen Dimension fahrbar ohne extra Freigabebescheinigung.

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vor 11 Stunden schrieb Exce:

Genau so sieht es aus. Keine Reifenbindung in den Papieren = jeder Reifen der vorgeschriebenen Dimension fahrbar ohne extra Freigabebescheinigung.

Soweit klar. 

Auf der 899 könnte ich also alles legal fahren, was in der Dimension 180/60 17 verfügbar ist. Von einigen Herstellern, die keinen 180/60 im Programm haben, gibt es jedoch auch Freigaben für die Dimension 190/55 17. Ist in diesem Fall die Herstellerfreigabe legal ausreichend um die Dimensionsvorgabe in den Papieren zu erweitern bzw. auszuhebeln?

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Soweit klar. 

Auf der 899 könnte ich also alles legal fahren, was in der Dimension 180/60 17 verfügbar ist. Von einigen Herstellern, die keinen 180/60 im Programm haben, gibt es jedoch auch Freigaben für die Dimension 190/55 17. Ist in diesem Fall die Herstellerfreigabe legal ausreichend um die Dimensionsvorgabe in den Papieren zu erweitern bzw. auszuhebeln?

Ja du musst die Freigabe dann aber immer mitführen.

Alternativ kannst damit auch einmal zum TÜV und dir den Reifen eintragen lassen. Evtl reicht es sogar direkt mit der Freigabe zum Straßenverkehrsamt zu fahren weil durch die Freigabe keine Abnahme durch einen Tüver erforderlich ist, da bin ich aber nicht sicher ob das so geht. Das würde dann natürlich was kosten aber du musst keine Freigabe mehr mitführen.

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  • 7 Monate später...
  • 7 Monate später...
  • 3 Monate später...
Am 11.7.2016, 16:38:04 schrieb Exce:

Das ist falsch, man kann und darf sehr wohl! Wer dir das erzählt hat hat keine Ahnung.

Wieviele Jahre wird es wohl noch dauern bis diese olle Reifenfreigabe Geschichte aus den Köpfen ist?

Zwar schon etwas älter aber bin trotzdem drüber gestolpert...

Ganz interessant zu dem Thema Freigabe wäre das:

 

Ist eben doch nicht ganz einfach und so klar... ;)

Liebe Grüße

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vor 19 Stunden schrieb greeco-k:

Zwar schon etwas älter aber bin trotzdem drüber gestolpert...

Ganz interessant zu dem Thema Freigabe wäre das:

 

Ist eben doch nicht ganz einfach und so klar... ;)

Liebe Grüße

Das ist doch Schwachsinn was der Typ da erzählt. Unnötige Panikmache. 

Alle Straßenreifen die zugelassen sind, darfst du auf deiner Maschine fahren mit den passenden Maßen. Ist ja nicht so als gäb es dazu EU Gesetze. 

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Das ist doch Schwachsinn was der Typ da erzählt. Unnötige Panikmache. 

Alle Straßenreifen die zugelassen sind, darfst du auf deiner Maschine fahren mit den passenden Maßen. Ist ja nicht so als gäb es dazu EU Gesetze. 

Finde auch das dieses Szenario mit dem Höchstgeschwindigkeitspendeln etwas konstruiert ist. Aber die Tatsache, dass sich kein Hersteller zur Haftungsfrage offiziell äußern will, finde ich schon auffällig...

Liebe Grüße

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Vom Gesetz her ist man auf der sicheren Seite, wenn ich nur eine Reifengröße ohne Markenbindung eingetragen habe, dann spielt der Hersteller keine Rolle und ich kann alle vergleichbaren Reifen mit E-Kennung fahren. Da kann ein Gutachter etc, kommen wer mag und was da alles gelabert wird interessiert mich nicht, der könnte es eh nicht nachweisen( typisch wie so oft in Gutachten steht dann vermutlich, wahrscheinlich etc.) woran es genau lag, speziell auf diese Aussage "Höchstgeschwindigkeitspendeln"... was anderes fiel denen nun wohl auch nicht ein !

Für mich jedenfalls kein Grund darauf zu verzichten und ausserdem muss dem Fahrer im Falle ein Vergehen nachgewiesen werden, na dann mal viel Spaß !

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vor 10 Stunden schrieb redM:

Vom Gesetz her ist man auf der sicheren Seite, wenn ich nur eine Reifengröße ohne Markenbindung eingetragen habe, dann spielt der Hersteller keine Rolle und ich kann alle vergleichbaren Reifen mit E-Kennung fahren. Da kann ein Gutachter etc, kommen wer mag und was da alles gelabert wird interessiert mich nicht, der könnte es eh nicht nachweisen( typisch wie so oft in Gutachten steht dann vermutlich, wahrscheinlich etc.) woran es genau lag, speziell auf diese Aussage "Höchstgeschwindigkeitspendeln"... was anderes fiel denen nun wohl auch nicht ein !

Für mich jedenfalls kein Grund darauf zu verzichten und ausserdem muss dem Fahrer im Falle ein Vergehen nachgewiesen werden, na dann mal viel Spaß !

Wieso glaubst du man sei auf der sicheren Seite wenn 3 Anwaltskanzleien sagen, dass nicht auszuschließen ist, dass man in Haftung genommen werden kann. Und der Nachweis, was den Reifen angeht ist ja leicht erbracht. Und dann geht es wohl eher darum, dass du eine Teilschuld bekommst. 

Der Kollege im Video ist ja Reifenhändler. Er hätte ja eigentlich ein Interesse, dass dein Kauf (bei ihm) nicht irgendwie eingeschränkt ist und du dich frei austoben kannst. Trotzdem rät er davon ab. 

vor 53 Minuten schrieb detmi:

Mich würde auch mal interessieren, was der Düff dazu für eine Meinung hat. Also bei meinen regelmäßigen Abnahmen, war noch nie die Frage, ob die Reifen eine Herstellerfreigabe haben.

 

Wird im Video auch gesagt. Weder TÜV noch Polizei können einen Reifen bemängeln wenn er die korrekten Dimensionen hat. 

 

Ich staune aber auch, dass es immer wieder Thema ist. Die ganzen Sport und Supersport Pellen aller üblichen Hersteller haben doch eine Freigabe?! Was sind denn das für Reifen die keine haben?!

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Mit der Meinung des Düff meinte ich auch, angesprochen auf diese Diskrepanz in der Aussage zwischen Produzentenfreigaben und fehlender Produzentenfreigabe. Und natürlich bei nicht gebundenen Fabrikaten.

Das Problem dürfte relativ schnell akut werden, wenn man mal nicht mehr die neueste Maschine fährt und man auf einen aktuellen Reifen wechseln möchte. Mit der SF geht es mir schon so mit dem CRA 3. Ich fände es darüber hinaus das mindeste der Reifenproduzenten, wenn ein Reifen einen Test zur Freigabe nicht bestanden hat, dass dieser ebenso aufgeführt wird.

Außerdem würde mich auch interessieren, ob diese Freigaben produzentenübergreifend normiert sind, oder ob da jeder Produzent nach gutdünken eine Freigabe gibt.

Und alles nur aus reinem Interesse. Da die SF keine Bindung hat, halt ich mich persönlich auch nur an die Vorgaben zur Dimension. 

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Es ging in dem Video ja auch um Fahrzeuge mit Reifenbindung, man sollte da schon unterscheiden ! da wurde auch ein bissl zuviel Wind gemacht...

Ansonsten hier >>> http://www.reifen-freigaben.de/tireapprovals.html?lang=de

 

p.s.: Was Anwälte erstmal sagen etc. interessiert nicht, da ist auch viel Spekulation mit im Spiel...

 

Das stimmt nicht. In dem Video ging es um Fahrzeuge ohne Reifenbindung. Bei denen mit Reifenbindung ist die Sache ja klar.

Natürlich ist viel Spekulation dabei. Das ist ja der Punkt. Keiner behauptet, dass es damit pauschal ein Problem gibt. Aber das potentielle Risiko liegt beim Endkunden. Mehr ist da ja nicht gesagt worden ...

Ich sehe auch das Problem bei älteren (und / oder nicht ganz so populären Fahrzeugen) die für die aktuellen Reifen aufgrund des damit verbundenen Aufwandes keine Freigabe mehr bekommen. Das ist halt blöd ...

Liebe Grüße

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