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Bußgeldverfahren weil wegen offener Kupplung...


r3wDy

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Hi Leute,

Titel sagt alles. War mit offener Kupplung zu unterwegs und wurde kontrolliert.

Weil die Rennleitung ja sonst nichts finden konnte segelt heute ein Bußgeldverfahren rein.

Drin steht:

Erhebliche Lärmbelästigung weil wegen kupplungsdeckel offen und Verkehrsgefährdung weil wegen Montage des eben jenem.

An sich keine Sache, hab das Ding da ja auch dran geschraubt, finde jetzt allerdings den Wind der deswegen gemacht wird arg übertrieben und wollte daher Mal wissen ob man Chance mit Einspruch hat...

Weil: gemessen haben die garnicht, sie wissen also garnicht ob mein mopped so über die 95db gekommen ist. Daher kann keiner sagen ob es eine erhebliche Lärmbelästigung gegeben hat. Und weiterhin ist der kupplungsdeckel sicherlich kein Teil welches die Fahrsicherheit meines mopped beeinträchtigt.

Hat da jemand Erfahrung mit?

Sache ist halt, wenn ich jetzt ne. Anwalt zum Widerspruch beauftrage kostet das sicherlich auch nen Hunni, ich spare nur den Punkt.

Daher geht es mir hier eher ums Prinzip. Das is ne Kleinigkeit im Vergleich zu anderen Modifikationen (Auspuff/Tuning etc) und es stinkt mir, dass das auf die selbe Stufe gestellt wird...

Also, was glaubt ihr? Hinnehmen oder Widerspruch?

Erfahrungen?

Gruß und danke

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Wenn es dir ums Prinzip geht ist der Tatbestand durch den offenen Deckel ein Eingriff in das Abgase- und (hier relevant) Geräuschverhalten, welches hier negativ beeinflusst wird und deswegen die Betriebserlaubnis erlischt. 

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Hallo,

alles sehr schwierig. Im Grunde ist die Straße ein rechtsfreier Raum geworden. Im restlichen Rechtsuniversum gilt der Grundsatz, dass bei einer Anzeige/Anklage der Beweis vom Kläger geführt werden muss - auf der Straße muss Du beweisen, dass deine Änderungen nicht zu laut oder gefährlich sind. Diese Umkehr der Beweislast ist eine sehr massive Benachteiligung. Der ewig dumme Spruch vom Beweis: Aussage von Beamten xy ist einfach lächerlich, da er kein Sachverständiger ist. Im Grunde klappt in diesen Bereich die Gewaltenteilung nicht, bzw. nur unzureichend - stört aber niemanden und deshalb lässt man es so laufen. Lohnt sich ja auch.

VG

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Warum soll das n rechtsfreier Raum sein? 

Änderung des Fahrezeugs entgegen seiner Zulassung /Homologation ohne ABE bedeutete erloschen Betriebserlaubnis. 

 

Das hat nix mit rechtsfreiem Raum oder Interpretation eines Beamten zu tun

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Ne müssen die nicht - haben die früher alles pi mal Daumen bestimmt. Ging auch - jedenfalls solange, bis den Leuten der Kragen geplatzt ist und sie einer nach den anderen vor den Kadi gezogen hat, bzw. die Richter der Meinung waren, dass die Beamten das eben nicht pi mal Daumen können - auch wenn sie denken, sie könnten es.

Leute...

 

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Die Lebenserfahrung sagt...

geschlossener Deckel ist leiser als der offene Deckel.

somit produzierst du mit dem offenen Deckel mehr Lärm als erlaubt, da du ja hier manipuliert hast.

Zahlen und abhaken.

Eine eigene dienstliche Wahrnehmung, bzw. ein Eingeständnis vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist im Verwaltungsrecht nicht weg zu diskutieren.

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Der Kollege hat an seinem Kraftfahrzeug so offensichtlich manipuliert, dass jedes Grundschulkind den Unterschied zu einem HOMOLOGIERTEN Fahrzeug erkennt, und macht sich jetzt ins Höschen weil was?

Und Schuld ist natürlich der Überbringer der Nachricht, na klar!

Ein erwachsener Polizist muss natürlich ein Ingenieurstudium haben, mit Sonderstudium Befähigung Sachverständiger im Kfz-Bereich, und Jura mit Abschluss Richter, ansonsten kann er die Manipulation nicht erkennen, geschweige denn zur Anzeige bringen!

Darum müssen sich jetzt auch dringend die Gerichte damit beschäftigen, es gibt ja noch nicht genügend Trottel und Idioten, die da aufschlagen! Wäre ja auch doof, sonst könnte sich keiner über die scheiss Judikative und Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland beschweren!

@r3wDy :  So etwas nimmt man sportlich! Zahlen und gut ist! Dieses mimimimi-Gewese machen nur die Pussies hier aus dem Forum. Das Motorrad wurde nichtmal beschlagnahmt bzw. Du durftest sogar weiterfahren, der Wachtmeister war in diesem Fall ein fairer Gegner! Das hätte je nach Wachtmeister und Bundesland ganz anders enden können! Einzug und Abschleppen des Motorrades, Sachverständiger, der das Fahrzeug bei der Polizei in Augenschein nimmt und ein Gutachten schreibt, danach darfst Du das Fahrzeug mit dem Anhänger abholen und erst wieder in Verkehr bringen wenn . . .

Da zahlst Du richtig! Und hast ein erweitertes Verfahren am Hals! Kann man hier im Forum alles nachlesen, wenn die Suchfunktion nicht so scheisse wäre!

Wie hoch ist das Bußgeld vs den o.g. Kosten? Merkst selbst! 🥳👍🏻

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vor 28 Minuten schrieb Klausi:

Der Kollege hat an seinem Kraftfahrzeug so offensichtlich manipuliert, dass jedes Grundschulkind den Unterschied zu einem HOMOLOGIERTEN Fahrzeug erkennt, und macht sich jetzt ins Höschen weil was?

Und Schuld ist natürlich der Überbringer der Nachricht, na klar!

Ein erwachsener Polizist muss natürlich ein Ingenieurstudium haben, mit Sonderstudium Befähigung Sachverständiger im Kfz-Bereich, und Jura mit Abschluss Richter, ansonsten kann er die Manipulation nicht erkennen, geschweige denn zur Anzeige bringen!

Darum müssen sich jetzt auch dringend die Gerichte damit beschäftigen, es gibt ja noch nicht genügend Trottel und Idioten, die da aufschlagen! Wäre ja auch doof, sonst könnte sich keiner über die scheiss Judikative und Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland beschweren!

@r3wDy :  So etwas nimmt man sportlich! Zahlen und gut ist! Dieses mimimimi-Gewese machen nur die Pussies hier aus dem Forum. Das Motorrad wurde nichtmal beschlagnahmt bzw. Du durftest sogar weiterfahren, der Wachtmeister war in diesem Fall ein fairer Gegner! Das hätte je nach Wachtmeister und Bundesland ganz anders enden können! Einzug und Abschleppen des Motorrades, Sachverständiger, der das Fahrzeug bei der Polizei in Augenschein nimmt und ein Gutachten schreibt, danach darfst Du das Fahrzeug mit dem Anhänger abholen und erst wieder in Verkehr bringen wenn . . .

Da zahlst Du richtig! Und hast ein erweitertes Verfahren am Hals! Kann man hier im Forum alles nachlesen, wenn die Suchfunktion nicht so scheisse wäre!

Wie hoch ist das Bußgeld vs den o.g. Kosten? Merkst selbst! 🥳👍🏻

Die Suchfunktion ist einwandfrei.

Die Suchergebnisse sind nicht so toll!

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vor 7 Stunden schrieb r3wDy:

 

Das is ne Kleinigkeit im Vergleich zu anderen Modifikationen (Auspuff/Tuning etc) und es stinkt mir, dass das auf die selbe Stufe gestellt wird...

Das ist deine persönliche Empfindung. Was ist an nem offenen Kupplungsdeckel jetzt besser als z.b. ein manipulierter db Killer? 

Ob sie jetzt gemessen haben oder nicht, es ist halt öffentlich, dass es nicht zugelassen ist. Da brauch es auch keine Geräuschmessung. 

Was hat der Spaß jetzt gekostet?

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Also

Eine Betriebserlaubnis erlischt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

 

D.h. durch die offene Kupplung verschlechtert sich das Geräuschverhhalten -> BE der Duc Erlöschen! 
Dabei spielt es keine rolle ob die Duc „zu laut“ ist oder nicht. Das verschlechtern genügt laut § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO! 

 

Des weitere tritt seit dem 1. Mai 2014 das neue Fahreignungsregister (FaER) in Kraft. 
Darin steht unter

214a - Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)

 

214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €

 

214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €

 

214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)

 

214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €

 

214b.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“

 

Nach der Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.

 

Jetzt stell dich für dich nur noch die Frage Gefährdung oder nicht?

Aber im Urteil vom 31.05.2011 - 10 S 1857/09 vom VGH Mannheim wurde festgelegt, das mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird, und diese ausreicht! 
Der Beamte vor Ort muss deswegen kein Sachverständiger oder so sein. 
Weil die warscheinlichkeit vor Ort genügt! 
 

Wenn du allerdings trotzdem Einspruch einlegst, muss dein Moped zum, TÜV, dort wird dann ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen und dann darfst du deine Strafe, den Sachverstäniger und das Gericht bezahlen!

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So schwer kann`s doch echt nicht sein !

Ich fahr jetzt mal mit meinem Kringelding auf der Landstrasse und beschwer mich dann des mich der Wachtmeister aus`m Verkehr zieht ...und danach heul ich rum des ich Strafe/Konsequenz zahlen/tragen muss ...

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vor 9 Minuten schrieb FloMüller:

So schwer kann`s doch echt nicht sein !

Ich fahr jetzt mal mit meinem Kringelding auf der Landstrasse und beschwer mich dann des mich der Wachtmeister aus`m Verkehr zieht ...und danach heul ich rum des ich Strafe/Konsequenz zahlen/tragen muss ...

Es gibt Gerüchte das manche "Kringeldinger" für die Straße taugen und auch tatsächlich zulässig dort bewegt werden.

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vor 2 Stunden schrieb Klausi:

Der Kollege hat an seinem Kraftfahrzeug so offensichtlich manipuliert, dass jedes Grundschulkind den Unterschied zu einem HOMOLOGIERTEN Fahrzeug erkennt, und macht sich jetzt ins Höschen weil was?

Und Schuld ist natürlich der Überbringer der Nachricht, na klar!

 

Da gab's doch mal was bei den alten Griechen oder so - wenn der Bote kam mit der Nachricht dass die Schlacht verloren wurde war er der nächste Tote (feigling)

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Jetzt hört doch mal alle auf zu mutmaßen und zu weinen...

Falls ihr den ersten Post gelesen habt, habt ich nicht vor hier herumzuweinen oder versuche mich zu drücken! Ich finde es lediglich unverhältnismäßig.

Zitat

Das ist deine persönliche Empfindung. Was ist an nem offenen Kupplungsdeckel jetzt besser als z.b. ein manipulierter db Killer? 

Ich hab persönlich schon in einer Kontrolle erlebt (nicht bei mir) das ein zu lauter Auspuff gemessen wurde, dann kam noch Toleranz dazu, und der Kollege durfte weiterfahren.

Ausserdem, hast du den Unterschied mal gehört? Das ist ein bisschen Rasseln gegen Menschen-aufweckendes-Gewitter...

Ich hab auch schon Leute gesehen, welche nur ne Mängelrüge für ein Teil bekommen haben und dann bei den Cop vorfahren durften

Zitat

 Du durftest sogar weiterfahren, der Wachtmeister war in diesem Fall ein fairer Gegner!

Natürlich durfte ich nicht weiterfahren. Allerdings durfte immerhin ich den Anhänger holen und hab dann meine Papiere wiederbekommen

 

Und zu 3:

Zitat

 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Woher will man wissen, dass das Geräuschverhalten schlechter wird? Es wird anders, das wird es bei jedem Sportauspuff aber ob es dann über den Grenzwert liegt, ist IMHO das interessante. Und ich würde wetten dass es das nicht war. Es geht nämlich IMHO nicht darum was "jedes Kind erkennen kann" dafür gibt es Regeln und in diesen stehen Werte. Ich bin auch nur zu schnell, wenn ich wirklich erwiesener maßen zu schnell war. Nicht wenn die Rennleitung das nur glaubt... Und genau deswegen steht da ein Standgeräuch in den Papieren.

 

Aber alles in allem dachte ich mir schon dass das wenig Sinn hat da zu diskutieren, vor allem geht es ja um nichts außer ums Prinzip, der Punkt bringt mir jetzt kein Fahrverbot.

Und da ich keinen Rechtsschutz habe, würde ich für den Anwalt bald mehr zahlen als für das Bußgeld, zusätzlich steht da ja immer noch so nett dabei: Wenn sie einsprechen, wird es noch teurer (finde ich btw auch ein Unding)

Also zahlen, hatte ich, wie gesagt, schon gedacht, wollte nurmal ne Meinung dazu

Und bitte hört auf mir vorzuwerfen ich würde mich drücken wollen.... Ihr kennt mich nicht, also ist es wenig angebracht irgendwelche Unterstellungen abzusondern.

 

Danke

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vor einer Stunde schrieb FloMüller:

So schwer kann`s doch echt nicht sein !

Ich fahr jetzt mal mit meinem Kringelding auf der Landstrasse und beschwer mich dann des mich der Wachtmeister aus`m Verkehr zieht ...und danach heul ich rum des ich Strafe/Konsequenz zahlen/tragen muss ...

Der klassische Fall... wenn ich mit meinem Sportauspuff der ABE hat nicht auf der Rennstrecke fahren darf... Willkommen in D...
btt: zahlen und runterschlucken. Die Rechtsschutz würde ich nur dann benützen wenn du mehr als nur 1Punkt und 100€ zahlen müsstest.

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vor 7 Minuten schrieb r3wDy:

Woher will man wissen, dass das Geräuschverhalten schlechter wird?
 

 

Offen ist lauter als geschlossen, das dürfte nicht zu bestreiten sein.

Im Zwiefel frag' mal die Leute, die an einer Hauptstraße wohnen, ob es lauter oder nur anders wird, wenn man das Fenster öffnet.::::::D

Zu Deiner Frage: In dem Fall "zahlen und fröhlich sein". Verschone die Gerichte mit unnützen Prozessen und spare Dir die zusätzlichen Kosten.

Ralf

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vor 1 Minute schrieb ducatist:

Offen ist lauter als geschlossen, das dürfte nicht zu bestreiten sein.

Wie gesagt, ist es auch "zu laut" ??

Siehe 

Zitat

wenn ich mit meinem Sportauspuff der ABE hat nicht auf der Rennstrecke fahren darf...

 

Oder auch lustig: Ich (Vermutlich eine ganze menge Leute hier im Forum) darf z.b. in Tirol, was zu Europa gehört, mit einem nach EU Norm zugelassenen Motorrad nicht mehr fahren, weil die es eben einfach willkürlich beschlossen haben, das Zulassung scheissegal ist wenn es über 95 db hat...

Ich kann nicht A und B gleichzeitig haben. Entweder ich bin in diesem Rechtsraum und wende die Regeln  an, oder ich lasse es gleich (oder schließe die Straße gleich für alle Motorradfahrer).

Aber ich möchte jetzt hier auch keine Grundsatzdiskussion anstoßen. Zahlen und gut.

 

Gruß

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vor 1 Minute schrieb r3wDy:

Oder auch lustig: Ich (Vermutlich eine ganze menge Leute hier im Forum) darf z.b. in Tirol, was zu Europa gehört, mit einem nach EU Norm zugelassenen Motorrad nicht mehr fahren, weil die es eben einfach willkürlich beschlossen haben, das Zulassung scheissegal ist wenn es über 95 db hat...

Ich kann nicht A und B gleichzeitig haben. Entweder ich bin in diesem Rechtsraum und wende die Regeln  an, oder ich lasse es gleich (oder schließe die Straße gleich für alle Motorradfahrer).

Aber ich möchte jetzt hier auch keine Grundsatzdiskussion anstoßen. Zahlen und gut.

 

Gruß

Du bist in einem Rechtsraum. Du kannst gegen die "Tirolregel" gerichtlich vorgehen. Passiert auch schon, wir werden sehen.

Ralf

 

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vor 4 Minuten schrieb keule85:

Mir haben die Aquarien noch nie gefallen. Sieht nach US Tuning aus. Würde mich nicht wundern, wenn ein Ami darauf ein Patent angemeldet hat.

Außerdem frag' ich mich, was die Teile bei einem Rutscher überhaupt aushalten. Also meins wär's auf keinen Fall!

Wie kommst du jetzt zu den Aquarien?  :blink:
 

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vor einer Stunde schrieb r3wDy:

Und zu 3:

Woher will man wissen, dass das Geräuschverhalten schlechter wird? Es wird anders, das wird es bei jedem Sportauspuff aber ob es dann über den Grenzwert liegt, ist IMHO das interessante. Und ich würde wetten dass es das nicht war. Es geht nämlich IMHO nicht darum was "jedes Kind erkennen kann" dafür gibt es Regeln und in diesen stehen Werte. Ich bin auch nur zu schnell, wenn ich wirklich erwiesener maßen zu schnell war. Nicht wenn die Rennleitung das nur glaubt... Und genau deswegen steht da ein Standgeräuch in den Papieren.

Um den Beweis anzutreten müsstest Du ein Privatgutachten vorlegen dass sich die Schallemmissionen im Vergleich zum COC nicht verschlechtert haben. Das Gutachten wird ein paar Euro 50 kosten und vor Gericht nur bedingt helfen, weil Parteigutachten. Gericht deshalb, weil es vor's VG geht wenn es den Wachtmeister nicht interessiert. Obsiegst Du alles knorke, verlierst Du sag adios zu einem Haufen Kohle. Und entgegen aller Annahmen ist Justitia weder blind noch unvoreingenommen. Wenn Klaus Richter jeden Sommersonntagmittag beim Grillen von Mopedfahrern genervt wird fällt das Urteil so aus.

So bleibt es wie empfohlen, zahlen und abhaken. Und wenn der offene Deckel drauf bleibt wird es noch häufiger gespielt werden. Bis der Bundesrat endlich seine Initiative durch bekommt, dann werden diese Manipulationen zur Straftat...

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vor einer Stunde schrieb Flotter Otto:

Um den Beweis anzutreten müsstest Du ein Privatgutachten vorlegen dass sich die Schallemmissionen im Vergleich zum COC nicht verschlechtert haben. Das Gutachten wird ein paar Euro 50 kosten und vor Gericht nur bedingt helfen, weil Parteigutachten. Gericht deshalb, weil es vor's VG geht wenn es den Wachtmeister nicht interessiert. Obsiegst Du alles knorke, verlierst Du sag adios zu einem Haufen Kohle. Und entgegen aller Annahmen ist Justitia weder blind noch unvoreingenommen. Wenn Klaus Richter jeden Sommersonntagmittag beim Grillen von Mopedfahrern genervt wird fällt das Urteil so aus.

So bleibt es wie empfohlen, zahlen und abhaken. Und wenn der offene Deckel drauf bleibt wird es noch häufiger gespielt werden. Bis der Bundesrat endlich seine Initiative durch bekommt, dann werden diese Manipulationen zur Straftat...

Dafür brauch ich kein Privatgutachten, wenn ich bei mir die SF  mit geschlossenem Deckel und die 1098 mit offenem Deckel anhöre dann sagen mir meine Ohren dass das sehr viel lauter ist. :wacko:

Zahlen und abhaken, ich trau mich mit offenem Deckel gar nicht mehr im Grenzgebiet zu D rumfahren aus lauter Angst die deutschen Oberförster  (maeh)  mich.

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vor einer Stunde schrieb Flotter Otto:

Man könnte mit Bimota argumentieren, aber helfen würde es nicht 

Eben nicht, da es darum geht wie ein Moped abgenommen bzw zugelassen und in Verkehr gebracht wird. Wenn bimota das mit offenem Deckel macht bringt das ducati herzlich wenig. 

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vor einer Stunde schrieb lucky7:

Dafür brauch ich kein Privatgutachten, wenn ich bei mir die SF  mit geschlossenem Deckel und die 1098 mit offenem Deckel anhöre dann sagen mir meine Ohren dass das sehr viel lauter ist. :wacko:

Zahlen und abhaken, ich trau mich mit offenem Deckel gar nicht mehr im Grenzgebiet zu D rumfahren aus lauter Angst die deutschen Oberförster  (maeh)  mich.

Watt wiss Du denn?

Ihr Österreicher seid doch heiss wie Frittenfett auf die Deutschen, incl. Fahrverbote über 95 db usw.

Da ist die Deutsche Executive lammfromm gegen Eure MöchtegernSheriffs. 😎

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vor 31 Minuten schrieb Revan:

Eingestellt bei der Verhandlung? Mit welcher Begründung?

Ich brauch auch Argumente falls sie mich mal hopps nehmen. Alternative wäre so ein Glasdeckel von Desmoworld

Exakte Begründung weiss ich leider nicht-war aber eine 10 Minuten Geschichte.

Argumentation des Anwalts war,das es Moppeds mit serienmässig offenem Deckel gibt.

Meinem Spezi gings darum,den leidigen Punkt weg zu haben,das habens geschafft.

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vor 2 Stunden schrieb Revan:

Eingestellt bei der Verhandlung? Mit welcher Begründung?

Ich brauch auch Argumente falls sie mich mal hopps nehmen. Alternative wäre so ein Glasdeckel von Desmoworld

Ich hatte auch mal so einen Glasdeckel von CNC Racing dran. Spar dir das Geld, die Sichscheibe verschmutzt sehr schnell und das Ganze sieht dann Sch... aus. Hat mir auch so nicht gefallen. Ich hatte den nur einmal kurz angebaut, dann wanderte er direkt zu eKleinanzeige.

Fahre weiterhin offen und hatte bisher immer "Glück".

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vor 18 Stunden schrieb Klausi:

Watt wiss Du denn?

Ihr Österreicher seid doch heiss wie Frittenfett auf die Deutschen, incl. Fahrverbote über 95 db usw.

Da ist die Deutsche Executive lammfromm gegen Eure MöchtegernSheriffs. 😎

Bei uns gehört aber die Akra noch mir nach der Kontrolle, bei euch dem Altmetall Handel 🙈😘😘

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Offenen Deckel hab ich ja auch. Deswegen manchmal mit gemischten Gefühlen unterwegs. 🤷‍♂️
 

Nun hab ich mir überlegt einen geschlossenen Deckel zu kaufen und Löcher rein zu machen. Nur so groß, das man keinen Finger reinstecken kann. Dann ist ja zumindest das Verletzungsrisiko, was die Rennleitungung auch immer wieder anbringt, nicht mehr. 🧐🤔

Ja, hat nix. Mit der Lautstärke zu tun.

 

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Am 14.11.2020 um 15:40 schrieb adi1204:

Offenen Deckel hab ich ja auch. Deswegen manchmal mit gemischten Gefühlen unterwegs. 🤷‍♂️
 

Nun hab ich mir überlegt einen geschlossenen Deckel zu kaufen und Löcher rein zu machen. Nur so groß, das man keinen Finger reinstecken kann. Dann ist ja zumindest das Verletzungsrisiko, was die Rennleitungung auch immer wieder anbringt, nicht mehr. 🧐🤔

Ja, hat nix. Mit der Lautstärke zu tun.

 

...wir haben einen Deckel bei dem die Fenster mit Drahtgeflecht hinterlegt sind. Ob sowas dann durchgeht oder nicht - keine Ahnung...

Kai

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